NDA

Geschäftsgeheimnis

Verschwiegenheit wird garantiert: es versteht sich von selbst, dass sämtliche Informationen über laufende Projekte – wie sensible Informationen über Agenturen, deren Kunden und Produkte – von mir streng vertraulich behandelt werden und unter Verschluss bleiben. Das gilt natürlich auch für bereits abgeschlossene Projekte und ohne zeitliche Begrenzung. Sie können sich also ohne weiteres auf mich verlassen und sich beruhigt zurücklehnen.
Ich unterschreibe aber gerne Geheimhaltungserklärungen – erbitte mir dann darin allerdings eine Klausel, die es mir ausdrücklich erlaubt, geeignetes, von mir erstelltes Gestaltungsmaterial – nach Ablauf einer vereinbarten Frist zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Den Grund hierfür erläutere ich sofort.

Rückhaltefristen und Eigenwerbung

Alle von mir entwickelten Gestaltungsarbeiten sind meine Arbeitszeugnisse. Buchstäblich: es sind direkte Referenzen, die im Rahmen der Neukundengewinnung für mich, einem Einzelkämpfer, eine überlebensnotwendige Aufgabe erfüllen. Sie sind für mich daher von unschätzbarem Wert. Denn, wie auch im Berufssport, gilt auch (und gerade) für Freelancer im Bereich der Gestaltung die Maxime: what you see is what you get. Daher behalte ich es mir vor, nach Ablauf einer Frist von wahlweise drei, sechs oder zwölf Monaten (ab Rechnungsstellung), geeignetes Bild- und Filmmaterial -in Teilen oder ganz- als Arbeitsproben sowohl in meinem digitalen als auch gedruckten Portfolio aufzuführen.< /p>

New Business/Pitch

Verschwiegenheit liegt hier in der Natur der Sache. Alle Arbeiten bleiben nach Projektende für mindestens drei oder sechs bzw. zwölf Monate unter Verschluss. Auf ausdrücklichen Wunsch hin, entferne ich gerne jeglichen Bezug auf Agentur, Kunde und Marke in den Abbildungen. Fun Fact: es kam tatsächlich schon vor, das ich für zwei Kontrahenten (im gleichen Pitch) Begleitmaterial bereitgestellt habe – ohne dass es irgendjemandem aufgefallen ist. Das ist aber eher eine Ausnahme und kommt natürlich in der Regel nicht vor.