Honorar

LeistungStundensatzTagessatz Info
Regulärer Stundensatz95,00 €850,00 €Standard für Endkunden
B2B / steuerfrei160,00 €450,00 – 850,00 €für Unternehmen & Verlage (netto)
Freelance-Vermittlung265,00 – 95,00 €450,00 – 850,00 €je nach Plattform & Vermittler
Festfreelance / Inhouse350,00 €400,00 €bei längerfr. Festfrei-Anstellung
Mengenstaffel Tagessatzab 3 Tage: 700,00 € ab 5 Tage: 650,00 € ab 14 Tage: 500,00 € ab 30 Tage: 400,00 €je Kalendertag, bei durchg. Buchung
Zusatzleistungen & KonditionenPreis / Bedingung
Einsatzort4Home-Office (inkl. Abstimmung via Teams, Zoom, Telefon)
Vor-Ort-Einsatz5zzgl. Reisekosten, Übernachtung & Spesen (nach Absprache)
Neukunden-Special61. Entwurf kostenlos + 20 % Rabatt auf die 1. Rechnung
Stammkunden710 % Dauerrabatt auf alle Rechnungen
Pauschalprojekte / Buy-outs8attraktive Rabatte auf Anfrage (VS)

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zzgl. gesetzlicher MwSt.
Bei B2B-Kunden außerhalb von Deutschland und mit gültiger USt-IdNr. erfolgt die Abrechnung steuerfrei (§ 13b UStG).

Meine Honorare richten sich nach den Vergütungstarifen der AGD (Allianz deutscher Designer / SDSt – Syndikat Design & Strategie) sowie den Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafik-Designer).

Das bedeutet für Sie:

Bewährte und gerichtsfeste zweistufige Berechnung:
1. Leistungshonorar (für Entwurf und Produktion)
2. Nutzungshonorar (für die eingeräumten Lizenzrechte)

Transparenz und Marktüblichkeit von Anfang an

Das Leistungshonorar – was steckt wirklich drin?

Das Leistungshonorar (auch Produktions- oder Kreationshonorar) deckt den gesamten kreativen und handwerklichen Aufwand ab:
von der ersten Skizze über mehrere Entwurfsrunden, Korrekturschleifen und Feinarbeit bis hin zur fertigen, druck- oder bildschirmfähigen Datei.

Es wird immer auf Basis eines vorher schriftlich bestätigten Kostenvoranschlags berechnet – entweder nach tatsächlichem Zeitaufwand (Stunden- oder Tagessätze) oder als vorher vereinbarter Festpreis.
Die spätere Nutzungsart (z. B. nur intern, werblich, weltweit, ewig) hat keinerlei Einfluss auf die Höhe dieses Honorars.

Warum das Leistungshonorar auch Ihr Rechtsschutz ist

Ganz wichtig: Mit der bezahlten Leistungsrechnung haben Sie automatisch den beweisbaren Nachweis, dass

  • das Werk von einem echten Menschen (dem Urheber) geschaffen wurde,
  • es in einem dokumentierten kreativen Prozess entstanden ist,
  • und Sie es rechtmäßig in Auftrag gegeben haben.

Das ist aktuell ein entscheidender Vorteil gegenüber rein KI-generierten Bildern:
Bei KI-Motiven lässt sich oft nicht zweifelsfrei nachweisen, wer der „Urheber“ ist und ob geschützte Werke Dritter als Trainingsdaten verwendet wurden.
Bei einer von mir handgefertigten Gestaltung stehe ich als Urheber dahinter – und Sie haben mit der Rechnung den lückenlosen Nachweis in der Hand.

Kurz gesagt: Das Leistungshonorar ist nicht nur die Bezahlung für die Arbeitszeit – es ist gleichzeitig Ihr starker rechtlicher Beleg für die einwandfreie Herkunft und Berechtigung des Werkes.

Das Nutzungshonorar – warum es sich lohnt

Das sogenannte Nutzungshonorar (auch Lizenzhonorar genannt) ist das Entgelt dafür, dass Sie die gestalterische Arbeit (z. B. ein Maskottchen, eine Illustration oder ein Corporate Design) kommerziell nutzen dürfen – weltweit, in allen Medien und so lange, wie Sie wollen (bei einfacher Buy-out-Lizenz).

Einfach gesagt:
Ohne bezahltes Nutzungshonorar besitzen Sie nur das physische Bild, aber nicht das Recht, es werblich oder verkaufsfördernd einzusetzen.

Der entscheidende Vorteil für Sie als Auftraggeber:

Das gezahlte Nutzungshonorar plus die dazugehörige Lizenzrechnung sind Ihr rechtlicher Nachweis, dass Sie die Nutzungsrechte ordnungsgemäß erworben haben. Damit sind Sie doppelt abgesichert:

  1. Gegen Nachforderungen des Gestalters/Urhebers („Sie haben nur die Produktion bezahlt, nicht die Nutzung“).
  2. Gegen teure Abmahnungen Dritter wegen Urheberrechtsverletzung – denn Sie können sofort die gültige Lizenz vorlegen.

Abmahnungen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen gehören leider zu den teuersten und häufigsten Risiken im Markt. Ein klar bezahltes Nutzungshonorar schützt Sie effektiv davor – und spart Ihnen im Zweifel fünf- bis sechsstellige Beträge.

Kurz: Das Nutzungshonorar ist nicht „nur eine zusätzliche Gebühr“ – es ist Ihr Versicherungsschutz für die rechtssichere Verwendung der Gestaltung.

Wie hoch das Nutzungshonorar wird, bestimmen Sie selbst

Die Höhe richtet sich ganz einfach nach dem gewünschten Nutzungsumfang – je größer und exklusiver, desto höher die Lizenz.
Das ist fair und absolut branchenüblich.

Beispiele zur Orientierung:

Nutzungca. Preisrichtung (relativ)Bemerkung
Nur intern / nur regional / nur eine Saison███░░Sehr günstig
Öffentlich, bundesweit, mehrere Jahre█████Mittleres Preissegment
Voll kommerziell, alle Medien, zeitlich unbegrenzt███████Höher, aber immer noch fair
+ Exklusivität (niemand sonst darf es nutzen)+ ca. 50–100 %Dafür gehört das Motiv praktisch nur Ihnen
Kompletter Buy-out (alle Rechte weltweit & für immer, inkl. Weiterverkauf)██████████Einmal zahlen, nie wieder Lizenzkosten

Sie haben die volle Flexibilität:

  • Sie können klein anfangen und später jederzeit erweitern (z. B. erst nur Print → später Web + TV). Jede Erweiterung kostet dann nur den Differenzbetrag.
  • Oder Sie legen direkt los und sichern sich gleich den kompletten Buy-out – dann gehört Ihnen alles, und Sie können das Motiv sogar selbst weiterlizenzieren.

Konkretes Fallbeispiel:

Sie kaufen ein Maskottchen inkl. Entwicklung (einfacher Detailgrad á la Micky Maus) und Ausarbeitung einer farbigen Hauptpose zur Druckvorstufe für → 450 € inkl. Basis-Lizenz (einfache Nutzung, eine Nutzungsart/unbegrenzte Auflagenhöhe, deutschlandweit, 1 Jahr Laufzeit). Sie wollen die Figur intensiver einsetzen und erweitern mit Zukäufen ihre Grund-Lizenz:

  • Dasselbe Maskottchen als Saison-Plakat in Bayern → Lizenz 225 €
  • Dasselbe Maskottchen in exklusiver (alleiniger) Nutzung → Lizenz 450 €
  • Dasselbe Maskottchen als Markenfigur deutschlandweit, in allen Medien und zeitlich unbegrenzt → Lizenz ca. 1.710 €
  • Dasselbe Maskottchen als Markenfigur weltweit, in allen Medien und zeitlich unbegrenzt → Lizenz ca. 2.700 €
  • Buyout inkl. Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte → Lizenz 4.500 €

Anmerkung: Die Lizenzen – ausser der Grund-Lizenz – werden gegengerechnet, so dass Sie nur die Differenz auf die Erweiterung bezahlen müssen. Beispiel: Sie erweitern die Lizenz auf die exklusive (alleinige) Nutzung für 450 €. Etwas später erweitern Sie die Lizenz auf die deutschlandweite, uneingeschränkte und begrenzte Nutzung für 1.710 €. Ihre zuvor erweiterte Lizenz in Höhe von 450 € wird mit der neuen Lizenz in Höhe von 1.710 € gegengerechnet: Sie bezahlen nur noch 1.260 € für Ihre neue, erweiterte Lizenz.

Sie sehen: Sie entscheiden, was Sie brauchen – und zahlen nur genau dafür.
Kein Kleingedrucktes, kein Überraschungspreis.

Klingt fair? Ist es auch. 😊

Sie zahlen nur, was wirklich verwendet wird

Keine Sorge – falls das Motiv aus irgendeinem Grund doch nicht eingesetzt wird (z. B. weil sich die Strategie ändert, das Projekt verschoben wird oder der Kunde sich umentscheidet), entfällt das Nutzungshonorar komplett.

Sie zahlen dann nur den tatsächlich angefallenen Arbeitsaufwand – also ausschließlich das Leistungshonorar für Konzeption, Entwurf und Fertigstellung.
Kein Risiko, keine versteckten Kosten.

Sonderkonditionen für Verlage & Handel

Für Verlage, Handelspartner und Lizenznehmer biete ich besonders flexible Abrechnungsmodelle:

  • Ratenzahlung des Nutzungshonorars (z. B. 3–12 Monate, ganz nach Ihren Bedürfnissen)
  • Verrechnung über Stücklizenzen (pro verkauftem Exemplar/Trägerprodukt – ideal bei Büchern, Kalendern, Merchandise, Schulmaterialien etc.)
  • Kombination aus beiden Varianten möglich

So bleibt Ihre Liquidität geschont und die Kosten lassen sich direkt aus dem Umsatz finanzieren.
Viele meiner langjährigen Verlagskunden nutzen genau dieses Modell – gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.

Fußnoten

  1. Kunden außerhalb Deutschlands, die eine gültige VAT-Nummer haben, müssen die deutsche Umsatzsteuer im Zuge des Reverse-Charge-Verfahrens nicht bezahlen. ↩︎
  2. Projektbezogene Mitarbeit auf vereinbarter Stundensatzbasis (65€-95€/h) oder vereinbarten Tagessatzpauschale (450€-850€/Arbeitstag). Gerne verhandelbar. ↩︎
  3. Festfreie Mitarbeit auf Stundensatzbasis (€ 50,00/h) oder Tagessatzpauschale (€ 400,00/Arbeitstag) mit Arbeitsvertrag auf Dauer von mind. 3 Monaten oder ggf. unbefristet und auf Basis eines fixen oder flexiblen Monatsgehalts (VS). ↩︎
  4. Remote über Home Office mit regelmäßigen Abstimmungen über Telefon, E-Mail, Teams, Zoom, WhatsApp etc. ↩︎
  5. Bietet sich nur in Ausnahmefällen an, wenn die Anwesenheit unbedingt erforderlich ist. ↩︎
  6. Nicht inbegriffen sind Bildbausteine, Asset-Sets und modulare Illustrationen, deren Bestandteile isoliert für sich verwendet werden können. ↩︎
  7. Stammkunden bekommen Nachlass. Stammkunden sind Auftraggeber, die mindestens viermal im Jahr buchen. ↩︎
  8. Bei hohen Kontigenten und längeren Vertragslaufzeiten komme ich Ihnen gerne mit Preisnachlässe und Rabatten entgegen (VS). ↩︎

Preise und Angaben auf dieser Webseite sind unverbindlich und unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung. Stand 12/2025